Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Busschmiede Exklusiv, Maier GbR (im Folgenden Lieferant genannt)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, per Brief oder E-Mail an den Lieferanten übermittelten Bestellungen durch Kunden und werden mit jeder Bestellung von den Kunden anerkannt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne das dieser eine gewerbliche selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung des Lieferanten im Internet stellt kein Angebot im Sinne der § 145 ff BGB dar. Die zu den Darstellungen des Lieferanten, (im Internet und auf Prospekten) gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferant das Eigentum und das Urheberrecht vor. Solche Unterlagen dürfen ohne Einverständnis des Lieferanten Dritten nicht zulänglich gemacht werden.
Die Annahme einer Bestellung erfolgt seitens des Lieferanten unter dem Vorbehalt der wahren Verfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Lieferanten zu vertreten ist. Sollte Ware beim Zulieferer des Lieferanten nicht verfügbar sein, so wird der Lieferant den Kunden unverzüglich darüber informieren und eventuell bereits geflossene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Lieferung und Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Angaben zu Fertigstellungsterminen und Lieferzeiten gelten nur annähernd. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse wie verspätete Zulieferung, Betriebsstörungen, Streiks und behördliche Maßnahmen.
Wird der vom Lieferanten fest zugesagte Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so kann der Kunde nach schriftlicher Nachfristsetzung von vier Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferung - auch bei Teillieferungen - auf den Kunden über. Für den Fall der Verzögerung der Lieferung aus Umständen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Lieferanten auf den Kunden über.
4. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die ausgewiesenen Listenpreise des Lieferanten im Zeitpunkt der Lieferung oder zum Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft. Die Preise gelten ab Lieferant ausschließlich Verpackung zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist der Lieferant berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Mehrwertsteuererhöhungen zu erhöhen.
Für Bestellungen gilt nur die Zahlung gegen Vorkasse als vereinbart. Zahlungen sind mit Bestätigung der Bestellung oder mit Rechnungsstellung, spätestens mit Lieferung, fällig.
Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn sie auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind.
Die Aufrechnung durch Kunden mit bestrittenen Gegenforderungen ist nicht zulässig, soweit solche Gegenforderungen nicht rechtskräftig tituliert sind. Zahlungen an den Lieferanten sind kostenfrei zu leisten.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Dies gilt für den Fall der Führung eines Kontokorrentkontos zwischen Lieferanten und Kunden bis zum Ausgleich des Kontokorrentkontos. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Kann der Lieferant Rückgabe verlangen, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
Der Gefahrübergang wird durch den Eigentumsvorbehalt nicht berührt.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die Wahl des Verbrauchers durch den Lieferanten abgelehnt werden kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dem Unternehmer steht dieses Wahlrecht nicht zu. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Lieferant die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Anschluss oder Aufstellung sowie Lagerung oder durch Eingriffe Dritter obliegen nicht der Gewährleistung.
6.1 Für Unternehmer
Gewährleistungsansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Endkunden beträgt die Verjährungsfrist für Neuware ein Jahr. Mängelansprüche bei Gebrauchtwaren bestehen nicht.
6.2 Für Verbraucher
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben dagegen unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Garantie
Der Lieferant gibt keine Garantie auf seine Waren. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein besonderes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller. Das heißt, Ansprüche aus Garantiezusagen Dritter (in der Regel des Herstellers) begründen keinerlei Ansprüche gegen den Lieferanten. Sämtliche Ansprüche aus Garantiezusagen sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber (i.d.R. dem Hersteller) geltend zu machen.
7. Haftungsbegrenzung
Der Lieferant schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB sind auf 30 % des Kaufpreises beschränkt, soweit der Lieferant nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8. Datenschutz
Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und gegebenenfalls Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.
Beachten Sie hierzu bitte unsere Datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Es geht ausschließlich um das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne UN-Kaufrecht. Sofern der Kunde Unternehmer ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort für Unternehmer ist D-89346 Opferstetten..
Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten richtet sich Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich nach dem Sitz des Lieferanten.
Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.